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Neu führen wir seit 2022 Audits für Wasserhöchstdruckarbeiten durch

Zur Gewährleistung der Sicherheit werden jährlich Sicherheitsaudits von einem externen Sicherheitsbeauftragten auf den Baustellen durchgeführt, dies erfolgt spontan und ohne Voranmeldung.

Die Maschinisten und Lanzenführer von Wasserhöchstdruckarbeiten werden auf die Arbeitssicherheit und Anwendung der Maschinen, Hilfsgeräte und Roboter mit Anbaugeräten überprüft.

Festgestellte Sicherheitsmängel werden mit dem Sicherheitsauditor und den Mitarbeitern im Sinne von Kurzinstruktionen besprochen und müssen vor Wiederaufnahme der Arbeiten behoben werden, gemäss dem Leitspruch der Sicherheits-Charta:

            STOPP BEI GEFAHR / GEFAHR BEHEBEN / WEITERARBEITEN

Die Betreiber erhalten einen Auditbericht, in dem Massnahmen, zur Erhöhung der Sicherheit, kurzfristig und termingerecht umgesetzt werden müssen.

Die auditierten Mitarbeiter, erhalten eine Auditbestätigung, welche belegt, dass sie überprüft worden, Kurzinstruktionen erhalten haben und auf dem neusten Stand der Sicherheitsregeln sind.

 

Das Audit umfasst folgende Themen und beinhaltet die nachfolgenden Richtlinien wie:

  • EKAS 6505 (Betrieb von Höchstdruck-Wasserstrahl-Geräten (HGW)
  • EKAS 6508 A (ASA-Richtlinie)
  • EKAS 6512 (Arbeitsmittel)
  • VUV (Verordnung über Unfallverhütung) 832.30, Artikel 8
  • BauAV (Bauarbeiterverordnung)
  • SUVA (8/9/10 lebenswichtigen Regeln für Hochbau / Verkehrsweg- und Tiefbau und Untertagebau
  • Sicherheits Charta STOPP bei Gefahr!!
    • « Stopp bei Gefahr / Gefahr Beheben / Weiterarbeiten»