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Neu führen wir seit 2022 Audits für Wasserhöchstdruckarbeiten durch

Zur Gewährleistung der Sicherheit werden jährlich Sicherheitsaudits von einem externen Sicherheitsbeauftragten auf den Baustellen durchgeführt, dies erfolgt spontan und ohne Voranmeldung.

Die Maschinisten und Lanzenführer von Wasserhöchstdruckarbeiten werden auf die Arbeitssicherheit und Anwendung der Maschinen, Hilfsgeräte und Roboter mit Anbaugeräten überprüft.

Festgestellte Sicherheitsmängel werden mit dem Sicherheitsauditor und den Mitarbeitern im Sinne von Kurzinstruktionen besprochen und müssen vor Wiederaufnahme der Arbeiten behoben werden, gemäss dem Leitspruch der Sicherheits-Charta:

            STOPP BEI GEFAHR / GEFAHR BEHEBEN / WEITERARBEITEN

Die Betreiber erhalten einen Auditbericht, in dem Massnahmen, zur Erhöhung der Sicherheit, kurzfristig und termingerecht umgesetzt werden müssen.

Die auditierten Mitarbeiter, erhalten eine Auditbestätigung, welche belegt, dass sie überprüft worden, Kurzinstruktionen erhalten haben und auf dem neusten Stand der Sicherheitsregeln sind.

 

Das Audit umfasst folgende Themen und beinhaltet die nachfolgenden Richtlinien wie:

  • EKAS 6505 (Betrieb von Höchstdruck-Wasserstrahl-Geräten (HGW)
  • EKAS 6508 A (ASA-Richtlinie)
  • EKAS 6512 (Arbeitsmittel)
  • VUV (Verordnung über Unfallverhütung) 832.30, Artikel 8
  • BauAV (Bauarbeiterverordnung)
  • SUVA (8/9/10 lebenswichtigen Regeln für Hochbau / Verkehrsweg- und Tiefbau und Untertagebau
  • Sicherheits Charta STOPP bei Gefahr!!
    • « Stopp bei Gefahr / Gefahr Beheben / Weiterarbeiten»

 

Auditthemen / Inhalt

  • Installation HDW-Anlagen und Roboter
  • Sicherheitshinweise für Hochdruckschläuche
  • Arbeitsplatzsicherung
  • Inbetriebnahme der Anlagen und Roboter
  • PSA persönliche Schutzkleidung / Ausweis Ärztliche Weisung
  • Notfallorganisation auf der Baustelle
  • Inbetriebnahme oder Betrieb
  • Betrieb / Sicherheit / Sicherheitsmassnahmen
  • Wartung und Instandhaltung
  • Lebenswichtige Regeln für den Hochbau (8) für den Verkehrsweg- und Tiefbau (9) und für Untertagearbeiten (10)

 

Das Audit Arbeitssicherheit ist eine Momentaufnahme und ist keine Gewähr auf Vollständigkeit.

Die durchgeführte Überprüfung ist keine Entbindung der rechtlichen Verantwortung für die Arbeitssicherheit in den Betrieben.